Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Platzordnung des "Schönsee Camping" Inh: Steffen Otto
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem "Schönsee Camping" Inh.: Steffen Otto, als Betreiber des Campingplatzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingplatzinhaber.
2. Buchung
Reservierungen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung durch den Campingplatzinhaber und den Eingang der Anzahlung zustande. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ihre Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint.
3. Anzahlung / Zahlung
Es werden von uns keine Zahlungen im vorraus verlangt. Sie bezahlen den Mietpreis bei Anreise in bar. Ein Vertrag kommt nur mit Buchung durch eine Mail zustande. Telefonische Absprachen sind nicht bindend. Ohne eine Bestätigungsmail unsererseits kommt kein Vertrag zustande.
4. Kaution
Bei Mietwohnwagen und Bungalows bei Urlaubsantritt (Anmeldung) erheben wir eine Kaution in Höhe von 100,00 €. Nach der Endabnahme des Wohnwagens / Bungalow hat der Gast Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Bei Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter die komplette Kaution einbehalten oder darüber hinaus eine Nachberechnung erstellen. Die Forderung ist in diesem Fall sofort fällig. Eventuell später geltend gemachte Ansprüche des Vermieters werden durch die Rückzahlung der Kaution nicht berührt. Während des Aufenthaltes obliegt dem Gast die laufende Reinigung. Bei Abreise ist zu beachten, dass der Mietwohnwagen / Bungalow ordentlich gereinigt übergeben werden muss. Das schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung aller Kochutensilien (inkl. Geschirr / Besteck) Entleerung des Kühlschranks sowie die Entsorgung des Abfalls.
5. An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten (08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr) möglich. Die Benutzung eines Pkw-Stellplatzes in unmittelbarer Nähe des Mietobjektes ist nicht vereinbart. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr (Stellplätze bis 12:00Uhr) in einwandfreiem Zustand zu verlassen. Eine spätere Abreise muss der Vermieter genehmigen. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern,verständigen sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt nur bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages für Sie freihalten und werden es dann entschädigungslos anderweitig vergeben. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der komplette Mietpreis erhoben
6. Nutzung des Campingstandplatzes / Mietwohnwagen / Ferienwohnung
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
7. Pflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Es obliegt dem Campinggast, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt
8. Hausrecht
Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu Verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der Campinggäste erforderlich scheint. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis den Platz nutzen. Bei Jugendlichen von 16 – 18 Jahre genügt die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
9. Platzzuweisung
Jeder Campinggast hat sich vor Aufbau seiner Campingunterkunft in der Rezeption zu melden, die Aufenthaltskosten zu entrichten und sich einen Standplatz zuweisen zu lassen. Ohne eine vorherige Entrichtung der Campinggebühren ist eine Nutzung des Platzes nicht gestattet. Beim Aufstellen von Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
10. Grillen
Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und unter Berücksichtigung des Brandschutzes (Waldbrandgefahr) gestattet. Feuer auf nicht dafür ausgewiesenen Flächen ist nur mit einer Genehmigung des Betreibers gestattet.Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet.
11. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt von dem Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Tritt der Campinggast von dem Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzinhaber folgende angemessene Entschädigung verlangen: • Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn kostenfrei • Bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises ohne Nebenkosten• Bei späterer Stornierung oder vorheriger Abfahrt ist der Campinggast zur vollständigen Bezahlung des Mietpreises ohne Nebenkosten verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Campingplatzinhaber ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale. Zur Vermeidung von Härte bei Reiserücktritt empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten–Versicherung.
12. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
13. Haftung
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-Öl- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.
14. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers. Der Mietpreis ist per Überweisung oder in Bar vor Reisebeginn zu zahlen.
15. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
16. Videoaufzeichnungen
Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren) mit Videokameras überwacht. Die Aufzeichnungen werden ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.
17. Straftaten
Auf dem Campingplatz begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz. Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
18. Verbot von Waffen
Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campinggelände verboten. Gefährliche Gegenstände werden vom Verwaltungspersonal sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.
19. Fahrzeugverkehr
Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf dem Besucher – Parkplatz gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog. Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Fahrrad- und Tretrollerfahren ist gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Die Benutzung von Skateboards ist auf den Campingplatzstraßen und –wegen nicht gestattet. Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nur von Personen, die die hierfür erforderliche amtliche Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung besitzen, gefahren werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss ist verboten. Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt. An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die Fahrzeugführer notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen. Beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist der rückwärtige Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern. Abgestellte Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein Wegrollen ausgeschlossen ist. Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.
20. Sanitärgebäude
Das Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benutzen. Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot.
Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind im Sanitärgebäude verboten. Die technischen Einrichtungen (Waschmaschinen, Wäschetrockner usw.) sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen soll umgehend das Verwaltungspersonal verständigt werden. Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren Besuchern benutzt werden. Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen.
21. Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind schonend zu behandeln. Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, und dergleichen von Bäumen, Hecken, und anderen Gehölzen oder Pflanzen ist verboten.
Ebenso ist das Klettern auf Bäume und Fahnenmasten verboten. Der Bewuchs im Seeuferbereich darf nicht betreten, nicht befahren und nicht beschädigt werden.
22. Platzruhe
Platzruhe ist täglich von 22.00 bis 7.00 Uhr (an den Wochenenden bis 8.00 Uhr) und von 13.00 bis 15.00 Uhr. Während der Platzruhe sind laute und störende Aktivitäten zu unterlassen. In der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr ist jeglicher Kraftfahrzeugverkehr auf dem Campinggelände verboten. Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden.
Bei groben sowie wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Platzruhe kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung das Verwaltungspersonal einen sofortigen Platzverweis erteilen. Auch tagsüber ist vermeidbarer Lärm zu unterlassen. Stromaggregate, Generatoren oder ähnliche Geräte dürfen nicht betrieben werden. Die für den ordnungsgemäßen Campingbetrieb notwendigen Arbeiten (Platzpflege-, Rasenmäharbeiten und dergleichen) werden mit Ausnahme von dringenden, unaufschiebbaren Maßnahmen unter bestmöglicher Rücksichtnahme auf die Erholungsbelange der Campinggäste durchgeführt.
23. Abfall
Jeder Campinggast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls die persönliche Verantwortung. Der während des Campingaufenthalts anfallende Abfall ist in den Entsorgungsbehältnissen im Recyclingbereich gegenüber der Rezeption zu entsorgen. Die dort vorgegebene Mülltrennung ist strikt zu beachten. Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Ladebatterien oder dergleichen dürfen nicht abgelagert werden. Der Pächter behält sich ausdrücklich vor, verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerte Abfälle auf Kosten des Verursachers beseitigen zu lassen. Chemiehaltige Abwässer, Chemietoiletten und dergleichen dürfen nur in der hierfür eingerichteten Entsorgungsstelle entsorgt werden. Eine Entleerung ist in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr nicht zulässig.
24. Baden
Das Baden im See ist gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Nichtschwimmer sind zwingend zu beaufsichtigen. Es besteht keine Überwachung des Badebetriebs durch den Betreiber.
Hunde haben Badeverbot.
25. Wasserversorgung
In den Sommermonaten kann es zu Engpässen der Wasserversorgung kommen. Falls dieser Fall eintritt wird durch einen Aushang darauf hingewiesen und die Wasserversorgung auf ein Minimum reduziert. Der Campingplatzinhaber behält sich vor bestimmte Entnahmestellen vorrübergehend zu schließen. Eine Trinkwasserversorgung wird aufrechterhalten. Jeder Campinggast ist aufgefordert mit den Ressourcen vernünftig umzugehen.
26. Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und Das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Campingvertrag ist für beide Seiten Bad Salzungen. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.
"Schönsee Camping"
Inh.: Steffen Otto
Stand 07.12.2021